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Hanfanbau ist meldepflichtig

Der Kantonsrat hat im Rahmen der Revision des Gesundheitsgesetzes den Anbau von Hanf der Meldepflicht unterstellt. Am 1. Januar 2010 trat die entsprechende Verordnung in Kraft. Wer zehn oder mehr Hanfpflanzen anbaut oder anbauen lässt, muss dem Landwirtschaftsamt vor der Aussaat oder Aufzucht Meldung erstatten.

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Anmeldung für die Erfassung der Landw. Strukturdaten per Internet

 

Meldeformular für Hanfanbau

Word-Datei Meldeformular Hanfanbau (28 kb, DOCX)